Unter dem Reiter Mein Fortbildungsangebot finden Sie als registrierter Teilnehmer nach dem Einloggen die Texte, die Sie für Ihr Zertifikat im Selbststudium über faocampus.de lesen können. Diese Texte sind aus dem Anwaltsblatt des DAV oder aus den
Mitgliederzeitschriften der teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften
entnommen. Sie können immer die aktuellen Texte, die von Ihrer Arbeitsgemeinschaft angeboten werden, lesen und bearbeiten.
Der DAV hat mit faocampus.de einen Standard zu den Fortbildungsmöglichkeiten im Selbststudium entwickelt. Seit Januar 2015 haben Mitglieder der Anwaltvereine sowie die Mitglieder der genannten teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften die kostenfreie
Möglichkeit, zu ausgewählten Beiträgen in Fachzeitschriften ihrer jeweiligen Arbeitsgemeinschaften (Anwaltsblatt, zfs, AE, Steueranwaltsmagazin, ZGMR, Betriebsberater, ASR, sam, CR, AfP, iprb, itrb, IWRZ, StraFO, WM Wertpapiermitteilungen)
Lernerfolgskontrollen zu bearbeiten.
Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme mit Ihrem Namen und E-Mail-Adresse und mit Ihrer DAV-Mitgliedsnummer, und wählen Sie aus den verschiedenen
Fortbildungsangeboten im unteren Bereich den Deutschen Anwaltverein und diejenigen Arbeitsgemeinschaften aus, bei denen Sie Mitglied sind. Nach der Registrierung oder dem Hinzufügen weiterer Arbeitsgemeinschaften kann es bis zu 15 Minuten
dauern, bis Sie in alle Kurse eingeschrieben sind und die Kurse in Ihrem Fortbildungsangebot sichtbar werden. Sie werden dann per E-Mail informiert, wenn neue Lernerfolgskontrollen zu den Fortbildungsangeboten Ihrer Arbeitsgemeinschaft und
des Deutschen Anwaltvereins online sind.
Da bei den örtlichen Rechtsanwaltskammern entsprechende Bescheinigungen über die Fortbildung und die Lernerfolgskontrollen vorzulegen sind (§ 15 Abs. 5 FAO), drucken Sie bitte beide Dokumente aus (siehe auch die Hinweise unter
"Bescheinigung").
Dem jeweiligen Textumfang wird eine allgemein gültige Stundenzahl zugeordnet. Als Umrechnungsschlüssel für die Fortbildung im Selbststudium wird, wie in Fernstudienangeboten üblich, ein Umrechnungsschlüssel von 5-6 Zeitschriftenseiten als 1 Stunde
entsprechend empfohlen. Die Zeit der Lernerfolgskontrolle selbst gehört nicht zur Fortbildungszeit und wird nicht mit eingerechnet, aber sie ist eine Wiederholung des Gelesenen und trägt dadurch zum langfristigen Behalten bei.